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Grundkenntnisse der Arbeitsmittel und Geräte anwenden - FORVR1
FORVR1
Manipulation des marchandises (MANIP)
Vendeur-Retouche
Diplôme d'aptitude professionnelle
Arbeitsprobe / Arbeitsaufgabe, Modulbegleitende Kompetenzfeststellung
Bewertungstabelle für die Module im Unternehmen
1
1
Der Auszubildende ist in der Lage, die geläufigsten Typen von Nähmaschinen zu unterscheiden und einfache Arbeitsschritte damit auszuführen.
Maximale Punktzahl: 12
Indikatoren
Der Auszubildende unterscheidet die geläufigsten Arten von Nähmaschinen und die damit durchzuführenden Nähtechniken.
Der Auszubildende geht fachgerecht mit den geläufigsten Nähmaschinen um, insbesondere:
  • Einnadelnähmaschine
  • Overlock
führt einfache Teile-/ Näharbeiten (Stiche, Nähte, Saum) mit der Maschine selbstständig aus.
Sockel
Die Nähmaschinen werden entsprechend dem Arbeitsauftrag korrekt ausgewählt und gehandhabt.
Die Arbeitsschritte werden fachgerecht mit der Nähmaschine ausgeführt.
2
2
Der Auszubildende ist in der Lage, die verschiedenen Nadeln nach Art und Stärke zu bestimmen und ihre Verwendung den unterschiedlichen Gewebearten zuzuordnen.
Maximale Punktzahl: 6
Indikatoren
Der Auszubildende bestimmt die verschiedenen Nadeln hinsichtlich Art und Stärke.
Der Auszubildende bestimmt die für die zu bearbeitenden Textilien geeigneten Nadeln und ordnet diese zu.
Sockel
Die entsprechende Nadel werden für die vorgegebenen Gewebearten korrekt bestimmt und zugeordnet.
3
3
Der Auszubildende ist in der Lage, Ober- bzw. Unterfaden an den gängigsten Maschinen einzufädeln und Fadenspannung und Stichlänge einzustellen.
Maximale Punktzahl: 6
Indikatoren
Der Auszubildende fädelt Fäden nach technischen Vorgaben an den gängigen Maschinen sachgerecht ein.
Der Auszubildende kontrolliert Fadenspannung und stellt sie ggf. ein.
Der Auszubildende stellt die Stichlänge nach Vorgabe ein.
Sockel
Die Stichlänge wird nach Vorgabe korrekt eingestellt (Originaltreue).
Die Naht hält den notwendigen Ansprüchen (z-B .Elastizität) stand.
4
4
Der Auszubildende ist in der Lage, die Instandhaltung der Nähmaschinen entsprechend der technischen Vorgaben durchzuführen und wendet dabei die bestehenden Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsvorschriften an.
Maximale Punktzahl: 12
Indikatoren
Der Auszubildende pflegt, reinigt und hält die Nähmaschinen gemäß Vorgaben Instand.
Der Auszubildende beachtet die bestehenden Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsvorschriften.
Sockel
Die Pflege und Reinigung der Nähmaschinen wird sachgerecht durchgeführt.
Die Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsvorschriften werden eingehalten Die zeitlichen Reinigungs- und Pflegeintervalle werden beachtet.
5
5
Der Auszubildende ist in der Lage, die Bügelgeräte betriebsbereit zu halten, zweckentsprechend einzusetzen und an ihnen Einstellungen für die wichtigsten Gewebearten vorzunehmen.
Maximale Punktzahl: 12
Indikatoren
Der Auszubildende benennt die wichtigsten Einsatzbereiche der unterschiedlichen Bügelgeräte.
Der Einsatz der Geräte erfolgt zweckentsprechend.
Der Auszubildende kennt die benötigte Temperatur zur Behandlung der verschiedenen Stoffe und hält sie ein.
Der Auszubildende stellt unterschiedliche Funktionen der Bügelgeräte und des Dampferzeuger sachgerecht ein.
Sockel
Die Bügelgeräte sind betriebsbereit.
Die Temperatur ist dem Bügelgut entsprechend eingestellt.
Die Bügelgeräte sind zweckentsprechend eingesetzt und eingestellt
6
6
Der Auszubildende geht sorgfältig mit den Nähmaschinen und Hilfsmitteln um.
Maximale Punktzahl: 6
Indikatoren
Der Auszubildende nimmt die Gebrauchsanweisungen zur Kenntnis und beachtet diese.
Der Auszubildende geht sparsam mit den Hilfsmitteln um.
Der Auszubildende stellt die benötigten Maschinen und Hilfsmittel nach Gebrauch an ihren vorgesehenen Platz.
Sockel
Die Gebrauchsanweisungen werden eingehalten Der Umgang mit den Nähmaschinen und Hilfsmitteln ist gewissenhaft.
7
7
Der Auszubildende richtet seinen Arbeitsplatz ergonomisch ein.
Maximale Punktzahl: 6
Indikatoren
Der Auszubildende stellt die richtige Sitzposition entsprechend seiner Körpergrösse ein.
Der Auszubildende richtet die Beleuchtung nach seinen persönlichen Erfordernissen aus.
Der Auszubildende beachtet die Richtlinien der Unfallverhütung und der Arbeitssicherheitsvorschrifften.
Sockel
Die ergonomischen Grundsätze fèr die Ausrichtung der Sitzposition und der Beleuchtung sind korrekt umgesetzt.
Gefahrenquellen werden vermieden